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Krisenmanagement

Wege aus der Krise

Runder Tisch

Mit dem KfW-Instrument Runder Tisch werden kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit Sitz in Deutschland gefördert, die aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenen wirtschaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten geraten sind, obwohl sie gute Marktchancen haben.

Nicht gefördert werden Unternehmen

  • die bereits einen Insolvenzantrag gestellt haben oder
  • die aufgrund ihrer schlechten wirtschaftlichen Lage bereits verpflichtet sind, Insolvenz anzumelden.
Wie wird gefördert?
Das Unternehmen beauftragt einen Berater mit einer Schwachstellenanalyse ("Unternehmens-Check"). Im Ergebnis unterbreitet der Berater Lösungsvorschläge. Am Runden Tisch mit allen Beteiligten stimmt er das weitere Vorgehen ab.

Der Unternehmens-Check umfasst höchstens 10 Tagewerke à 8 Stunden.

Wer trägt die Kosten der Beratung?
Das geförderte Unternehmen bezahlt lediglich

  • die Mehrwertsteuer auf das Netto-Honorar des Beraters und
  • die Fahrtkosten in Höhe der gesetzlichen Fahrtkostenpauschale für Dienstreisen.
Der Berater erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 160 Euro pro Einsatztag à 8 Stunden. Damit werden die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Kopien, Telefon, Fax etc. abgegolten. Diese Kosten werden von der KfW und ggf. weiteren Finanzierungspartnern in den Bundesländern getragen.

Turn around-Beratung

Für Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden, ist eine kompetente Beratung ein wichtiges Instrument zur Verbesserung und Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.

Ein qualifizierter Berater steht dem Unternehmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Verfügung. Das Beraterhonorar wird durch einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.

Wer kann die Turn Around Beratung in Anspruch nehmen?
Kleine und mittlere Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten mit einer positiven Fortführungsprognose. Voraussetzung ist eine Schwachstellenanalyse eines unabhängigen Beraters/einer Beraterin.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Das maximal förderfähige Tageshonorar (netto) beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden. Insgesamt werden höchstens 8.000 Euro gefördert. Bezogen auf diese förderfähigen Kosten erhalten Unternehmen in den alten Bundesländern 50 %  Zuschüsse:

Förderbeispiele mit 50 % Zuschuss

Tagewerke Tageshonorar
in Euro
Gesamthonorar
in Euro
davon förder-
fähig
in Euro
Zuschuss
in Euro
Eigenanteil
in Euro
5 1.200 6.000 4.000 2.000 4.000
5    800 4.000 4.000 2.000 2.000
6 1.000 6.000 4.800 2.400 3.600
7    800 5.600 5.600 2.800 2.800
8 1.000 8.000 6.400 3.200 4.800
9    600 5.400 5.400 2.700 2.700
10    800 8.000 8.000 4.000 4.000
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre IHK.